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Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt die KfW die Änderungen zum 21. Juli 2026 um. Wer eine energetische Sanierung oder den Austausch einer Heizung plant, sollte sich frühzeitig über die neuen Förderbedingungen informieren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Grundförderung für förderfähige Maßnahmen bleibt unverändert bei 30 Prozent. Gleichzeitig werden einzelne Förderbestandteile angepasst und künftig stärker auf bestimmte Zielgruppen sowie europäische Wertschöpfung ausgerichtet.

Heizungsförderung wird schrittweise reduziert

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wurde von 30.000 Euro auf 28.000 Euro abgesenkt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag anschließend alle sechs Monate um 750 Euro.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Heizungen wird reduziert. Er beträgt künftig 16 Prozent und wird ab Februar 2027 ebenfalls halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt.

Einkommensbonus wird ausgeweitet

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Einkommensbonus erweitert. Künftig gelten folgende Förderstufen:

  • 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen
  • 30 Prozent bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent bis 50.000 Euro

Familien mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich einen Einkommenszuschlag von 10.000 Euro.

Emissionsminderungszuschlag entfällt

Der bisherige Emissionsminderungszuschlag wird künftig nicht mehr gewährt.

Neue Anreize für Wärmepumpen aus der EU

Ab dem 1. Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Ziel ist es, die Herstellung von Wärmepumpen innerhalb der Europäischen Union zu stärken.

Während für außerhalb der EU produzierte Wärmepumpen die Grundförderung auf 15 Prozent sinkt, erhalten in der EU gefertigte Geräte einen zusätzlichen 15-prozentigen Bonus.

Änderungen beim Effizienzhaus

Auch die Anforderungen und Förderbedingungen für Effizienzhäuser wurden angepasst. Wer eine umfassende Sanierung plant, sollte die aktuellen Vorgaben vor Beginn der Maßnahmen prüfen.

Jetzt beraten lassen

Die neuen Regelungen zeigen: Förderprogramme entwickeln sich stetig weiter. Welche Zuschüsse im individuellen Fall möglich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen.

Unsere Energieberatung unterstützt Euch dabei, die passende Förderung für Euer Vorhaben zu finden und offene Fragen zu den aktuellen Förderbedingungen zu klären.

Weiterführende Informationen zu den Änderungen findet Ihr außerdem auf der Website der KfW.

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